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Liefer- und Zahlungsdetails für MPI-Kunden
LieferzeitAlle Lieferungen erfolgen unabhängig von Bestellwert und Bestellmenge anforderungsgerecht verpackt, frei Haus, exklusive Transportversicherung (Selbstversicherer) und inklusive aller sonstigen Nebenkosten.Lagerware: Für diese Lagerwaren garantiert der Anbieter unter Berücksichtigung des Dienstbeginnes bei der MPG (8.00 Uhr) einen 48-Stunden Lieferservice (nur an Werktagen, außer Samstag)) für Bestellungen, die bis 12.00 Uhr des Vorvortages beim Bieter eingehen. [Beispiele: Bei Bestelleingang Montag 11.00 Uhr ist bis Mittwoch, 10.59 Uhr zu liefern; bei Bestelleingang Dienstag 13.00 Uhr ist bis Freitag, 8.00 Uhr zu liefern; bei Bestelleingang Donnerstag, 11.00 Uhr ist bis Montag, 8.00 Uhr zu liefern.] ZahlungsmodalitätenDie prüffähigen und den Anforderungen des § 14 UStG entsprechenden Rechnungen für jeden Einzelabruf sind in zweifacher Ausfertigung an die jeweils bestellende Einrichtung zu senden. In der Rechnung sind die Nettopreise aufzuführen, die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Die jeweilige Bestellnummer des Instituts ist zwingend anzugeben. Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßem Rechnungs- und Wareneingang innerhalb von 14 Tagen unter Berücksichtigung etwaiger Minderungen aus der Vertragsstrafenregelung.Überschreitung der Termine / VertragsstrafeDer Auftragnehmer hat eine Lieferverpflichtung für alle während der Vertragslaufzeit einschließlich optionaler Verlängerungsphasen getätigten Abrufe.Maßgeblich für die Bestimmung der Liefertermine ist Ziffer 1.9.2. Hieraus ergibt sich für jeden Abruf das kalendarische Lieferdatum. Bei Überschreitung eines sich hieraus ergebenden Liefertermins um mehr als 100% gerät der Auftragnehmer automatisch und ohne Setzen einer Nachfrist in Verzug. Für diesen Fall gilt je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Bruttogesamtauftragsumme des betroffenen verspätet gelieferten Artikels als vereinbart, die der Auftraggeber von der Rechnung für diesen Einzelabruf in Abzug bringt, soweit dies der Auftragnehmer nicht bereits selbst in seiner Rechnung entsprechend ausgewiesen und berücksichtigt hat. Bei wiederkehrendem Lieferverzug behält sich der Auftraggeber - nach vorheriger schriftlicher Verwarnung des Auftragnehmers - das Recht der außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages vor. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Schlecht- oder Nichterfüllung bleiben hiervon unberührt. |






